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Wohnangebote

Assistenzleistungen im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum

Seit mehr als 10 Jahren hilft die Lebenshilfe Freudenstadt e.V. Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen (ehemals Ambulant betreutes Wohnen). Erstmals möglich wurde dies durch den damaligen Neubau des Hauptgebäudes in der Hirschkopfstraße in Freudenstadt und den dadurch gewonnenen Wohnraum.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt in ein selbstständiges Leben in Ihrer (neuen) Wohnung. Die Angebote werden im Landkreis Freudenstadt für erwachsene Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung erbracht, die in einer eigenen Wohnung oder einer WG leben.

Die erforderlichen Leistungen richten sich nach den individuellen Teilhabebedarfen und den zugehörigen Zielen, die gemeinsam mit Ihnen und dem zuständigen Kostenträger festgestellt werden.

Einmal in der neuen Wohnform angekommen, besprechen wir regelmäßig mit Ihnen, was gut funktioniert und wo Sie Unterstützung benötigen.

Weitere mögliche Leistungen sind zum Beispiel:

  • Hilfe im Haushalt
  • Erledigung von täglichen Aufgaben
  • Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte
  • Planung des persönlichen Lebens
  • Individuelle Freizeitgestaltung
  • Sicherstellung der Versorgung mit Medikamenten oder Ähnlichem.

Wir arbeiten personenzentriert, reagieren zeitnah und lösungsorientiert auf veränderte Bedürfnisse und unterstützen Sie dabei, Ihren Wunsch nach einem eigenständigen Wohnen zu realisieren. Unser Ziel ist dabei stets, dass Sie Schritt für Schritt selbständiger werden und weniger Assistenzleistungen benötigen.

Häufige Fragen

Wer übernimmt die Kosten für die Assistenzleistungen?

Kostenträger ist der zuständige Träger der Eingliederungshilfe.

Die Assistenten schlafen nicht vor Ort, allerdings kann im Notfall eine Rufbereitschaft erreicht werden.
  • Personen mit stark selbst- und fremdgefährdendem Verhalten
  • Personen, die aufgrund ihrer Behinderung auf Assistenz in der Nacht angewiesen sind
  • Personen mit Suchterkrankungen
  • Personen mit vorrangiger Pflegebedürftigkeit
  • Personen, die grundlegend nicht zu einer Kooperation mit dem Leistungserbringer bereit sind

Der Umfang der Assistenzleistungen ist abhängig vom festgestellten Hilfebedarf. Er bewegt sich in der Regel zwischen zwei und sechs Stunden pro Woche, allerdings wird der Bedarf jedes Leistungsberechtigten einzeln bewertet, so dass pauschale Aussagen nicht möglich sind.