Schulbegleitung
Das Ziel einer Schulbegleitung ist es, ergänzend zu den Aufgaben der Schule, eine Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am Regelunterricht oder an sonderpädagogischen Bildungszentren zu ermöglichen. Schulbegleitung zielt darauf aus, eine größtmögliche Selbständigkeit des Schülers/der Schülerin zu erreichen und im Laufe der Begleitung die Unterstützung möglichst weit zu reduzieren oder ganz einstellen zu können.
Da oftmals die Rahmenbedingungen an Regelschulen nicht auf die Bedarfe aller Schüler und Schülerinnen ausgerichtet sind, ist die Schulbegleitung eine wertvolle Unterstützung, um die Teilhabe am Regelunterricht erst möglich zu machen. Die Schulbegleitung erleichtert und ermöglicht zudem die Teilhabe am schulischen Leben, z.B. durch die Unterstützung bei Schulausflügen und Landschulheimen.
Die Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung wird vom Amt nach § 54 SGB XII und § 35a SGB VIII gewährt.
Zusätzliche Angebote im Bereich Autismus
Sozialkompetenz-Gruppe:
Einmal wöchentlich findet für 3-4 Kinder/Jugendliche aus dem Autismus-Spektrum eine Gruppentreff statt, mit dem Ziel sich im sozialen Miteinander zu üben und gemeinsam Zeit zu verbringen. Zwei hauptamtliche MitarbeiterInnen gestalten gemeinsam mit den Teilnehmern die Nachmittage.
Elternstammtisch:
Einmal monatlich findet ein Elternstammtisch für Eltern von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung statt. Dieser bietet die Möglichkeit sich mit Eltern in der gleichen Lebenslage auszutauschen, gegenseitig zu unterstützen und zuzuhören.
Häufige Fragen zur Schulbegleitung
Wie bekommt man eine Schulbegleitung für sein Kind?
Antrag und Genehmigung einer Schulbegleitung laufen über das Jugend-/ oder Sozialamt.
Wie startet eine Schulbegleitung?
Vor Schulstart gibt es einen Termin zwischen Eltern/Kind und Schulbegleiter/Träger, um sich etwas kennen zu lernen und den Ablauf des ersten Tages zu besprechen.